Allgemeine Geschäfts - und Lieferbedingungen
Allgemeines
Alle von der Firma Strahlarbeiten-Donath erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund von AGB’s.
Vereinbarungen, welche den Bestimmungen abweichen, erfordern der schriftlichen Zustimmung .Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die AGB’s an.
Sandstrahlarbeiten
Die zu bearbeitende Ware wird von uns unter Vorbehalt übernommen .Wir weisen vorsorglich darauf hin, das auch bei sorgfältigster Bearbeitung Deformierungen und Zerstörungen entstehen können, möglicherweise Bläschen und Kraterbildungen auftreten und sandgestrahlte Oberflächen innerhalb kürzester Zeit Rost ansetzen. Daher empfehlen wir die fertig gestellten Waren schnellstens abzuholen und den Rostschutz zu gewährleisten.
Gewährleistung
Bei Übergabe der gestrahlten Ware ist diese auf Beanstandungen zu prüfen. Mängelanzeigen müssen innerhalb von 3Tagen nach Übernahme der Ware in schriftlicher Form der Firma zugehen und vor Montage oder Weiterverarbeitung erfolgen. Sollten zwischenzeitlich Änderungen an der bemängelten Ware vorgenommen sein, erlischt das Haftungsrecht.
Nachweisbare Mängel, welche durch unsachgemäße Bearbeitung unsererseits verursacht wurden, werden kostenlos behoben. Hier hat der Auftraggeber eine Nachprüfung zu ermöglichen und zur Mängelbeseitigung eine angemessene Frist einzuräumen. Keine Haftung übernehmen wir für Formveränderungen, Maßabweichungen, ungeeignetem Material, Beschädigungen an Dichtungen, Klebestellen, beweglichen Teilen etc. Ausgeschlossen werden Ansprüche auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz. Sonstige Ersatzansprüche für Personen oder Sachschäden sind ausgeschlossen.
Lieferung
Liefertermine können nur ohne Gewähr gesetzt werden. Bei Lieferverzögerungen (betriebtechnische Probleme u.ä.) informieren wir den Auftraggeber. Daraus ergeben sich keine Rechtsansprüche gegenüber der Firma Strahlarbeiten .
Der Transport erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Das gilt auch für versandkostenfreie Anlieferungen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt Zahlungen zurückzuhalten oder aus Forderungen zu verrechnen, auch nicht im Falle einer Mängelanzeige. Bei Zahlungsverzug entstehen Mahnkosten zu Lasten des Auftraggebers. Weitere Kosten für Forderungsanmeldungen gehen ebenfalls zu Lasten des Zahlungssäumigen.
Vertragsrücktritt
Auftragsstornierung ist nur möglich, wenn noch keine Arbeitsleistung erbracht wurde. Das bedarf der schriftlichen Zustimmung. Zwischenzeitlich erbrachte Leistungen (z. B. Transport, teilweise Bearbeitung) werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Der Gewährleistungsschutz entfällt.
Schutzrechte
Erfolgen Lieferungen, Zeichnungen oder sonstige Angaben durch den Auftraggeber und werden dadurch Schutzrechte Dritte verletzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hinsichtlich aller diesbezüglichen Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.
Sonstiges
Die AGB’s sind im Falle der tetefonischen und mündlichen Auftragserteilung bindend, ebenso die stillschweigende Kenntnisnahme durch den Auftraggeber.
Gerichtsstand
Für sich aus dem Vertrag ergebene Streitigkeiten ist das zuständige Gericht des Firmensitzes vorgesehen.